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   OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - I-20 U 132/17   

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OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - I-20 U 132/17 (https://dejure.org/2018,44093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2018 - I-20 U 132/17 (https://dejure.org/2018,44093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2018 - I-20 U 132/17 (https://dejure.org/2018,44093)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage an den EuGH betreffend die rechtserhaltende Benutzung einer für Landfahrzeuge eingetragenen Marke durch Verwendung in einem besonderen Marktsegment

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Richtlinie 2008/95/EG Art. 12 Abs. 1
    Deutsch-Schweizerischer Staatsvertrag vom 13.04.1892 betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/13

    Reber / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke Walzer Traum -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 132/17
    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass bei einer Marke, die im Streitfall allgemein für Schokoladewaren eingetragenen war, die tatsächlich nur für handgefertigte Pralinen benutzt wurde, darauf abzustellen ist, ob die Zeichennutzung sich als ernsthaft in Bezug auf Schokoladenwaren generell darstellt (EuGH Urteil vom 17.07.2014, C-141/13 P, GRUR Int. 2014, 956 - Walzertraum, Rn. 43).

    Darüber hinaus ist aber auch zu prüfen, ob die festgestellte Benutzung ernsthaft ist, was aufgrund sämtlicher Tatsachen und Umstände zu prüfen ist, die belegen können, dass die Marke tatsächlich geschäftlich verwertet wird (EuGH Urteil vom 17.07.2014, C-141/13 P, GRUR Int. 2014, 956 - Walzertraum, Rn. 29).

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass bei einer Marke, die im Streitfall allgemein für Schokoladewaren eingetragenen war, die tatsächlich nur für handgefertigte Pralinen benutzt wurde, darauf abzustellen ist, ob die Zeichennutzung sich als ernsthaft in Bezug auf Schokoladenwaren generell darstellt (EuGH Urteil vom 17.07.2014, C-141/13 P, GRUR Int. 2014, 956 - Walzertraum, Rn. 43).

    Darüber hinaus ist aber auch zu prüfen, ob die festgestellte Benutzung ernsthaft ist, was aufgrund sämtlicher Tatsachen und Umstände zu prüfen ist, die belegen können, dass die Marke tatsächlich geschäftlich verwertet wird (EuGH Urteil vom 17.07.2014, C-141/13 P, GRUR Int. 2014, 956 - Walzertraum, Rn. 29).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-217/13

    Oberbank - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 132/17
    Der Gerichtshof hat in Bezug auf die Frage, wen die Beweislast für die Verkehrsdurchsetzung einer abstrakten Farbmarke im Löschungsverfahren treffe, entschieden, dass diese Frage keine den Mitgliedsstaaten zukommende Verfahrensbestimmung darstelle, sondern in der Richtlinie abschließend und einheitlich geregelt sei (EuGH, Urteil vom 19.06.2017, C-217/13, GRUR 2014, 776 - Sparkassen Rot, Rn. 66 ff.).

    Der Gerichtshof hat in Bezug auf die Frage, wen die Beweislast für die Verkehrsdurchsetzung einer abstrakten Farbmarke im Löschungsverfahren treffe, entschieden, dass diese Frage keine den Mitgliedsstaaten zukommende Verfahrensbestimmung darstelle, sondern in der Richtlinie abschließend und einheitlich geregelt sei (EuGH, Urteil vom 19.06.2017, C-217/13, GRUR 2014, 776 - Sparkassen Rot, Rn. 66 ff.).

  • EuGH, 12.12.2013 - C-445/12

    Rivella International / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 132/17
    Demgegenüber hat der Gerichtshof entschieden, dass sich aus Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie ergibt, dass die Benutzung einer Marke in der Schweiz nicht zum Nachweis einer ernsthaften Benutzung der Marke in Deutschland geeignet ist (EuGH, Urteil vom 12.12.2013, C-445/12 P, GRUR Int. 2014, 161 - BASKAYA, Rn.49 f.).

    Demgegenüber hat der Gerichtshof entschieden, dass sich aus Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie ergibt, dass die Benutzung einer Marke in der Schweiz nicht zum Nachweis einer ernsthaften Benutzung der Marke in Deutschland geeignet ist (EuGH, Urteil vom 12.12.2013, C-445/12 P, GRUR Int. 2014, 161 - BASKAYA, Rn.49 f.).

  • EuGH, 26.09.2013 - C-610/11

    Centrotherm Systemtechnik / HABM - Rechtsmittel - Verfallsverfahren -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 132/17
    20 Der Gerichtshof hat für das Verfahren auf Löschung einer Unionsmarke wegen Nichtbenutzung entschieden, dass dort die Beweislast den Markeninhaber treffe (EuGH Urteil vom 26.09.2013, C-610/11 P, GRUR Int. 2013, 1047 - CENTROTHERM II, Rn. 61 ff.).

    20 Der Gerichtshof hat für das Verfahren auf Löschung einer Unionsmarke wegen Nichtbenutzung entschieden, dass dort die Beweislast den Markeninhaber treffe (EuGH Urteil vom 26.09.2013, C-610/11 P, GRUR Int. 2013, 1047 - CENTROTHERM II, Rn. 61 ff.).

  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 114/97

    PLAYBOY; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Benutzungshandlungen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 132/17
    Dagegen geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon aus, dass das Abkommen in Kraft steht und anzuwenden ist und dass sich daran weder durch die Verträge von Rom, noch durch die Umsetzung der Markenrichtlinie etwas geändert habe (BGH, Urteil vom 15.12.1999, I ZR 114/97, GRUR 2000, 1035, 1037 - PLAYBOY).

    Dagegen geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon aus, dass das Abkommen in Kraft steht und anzuwenden ist und dass sich daran weder durch die Verträge von Rom, noch durch die Umsetzung der Markenrichtlinie etwas geändert habe (BGH, Urteil vom 15.12.1999, I ZR 114/97, GRUR 2000, 1035, 1037 - PLAYBOY).

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02

    OTTO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 132/17
    Eine Löschungsklage wegen Verfalls ist nicht ausgeschlossen, wenn das Zeichen trotz Löschung als Marke wegen anderweitiger Kennzeichenrechte seines Inhabers von keinem Dritten verwendet werden könnte (BGH GRUR 2005, 1047, 1048 - OTTO).

    Eine Löschungsklage wegen Verfalls ist nicht ausgeschlossen, wenn das Zeichen trotz Löschung als Marke wegen anderweitiger Kennzeichenrechte seines Inhabers von keinem Dritten verwendet werden könnte (BGH GRUR 2005, 1047, 1048 - OTTO).

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 132/17
    Das soll insbesondere der Fall sein, wenn der Inhaber der Marke, unter der diese Waren auf den Markt gebracht wurden, dieselbe Marke für Teile nutzt (EuGH Urteil vom 11.03.2003, C-40/01, GRUR 2003, 425 - Ansul/Ajax, Rn. 41).

    Das soll insbesondere der Fall sein, wenn der Inhaber der Marke, unter der diese Waren auf den Markt gebracht wurden, dieselbe Marke für Teile nutzt (EuGH Urteil vom 11.03.2003, C-40/01, GRUR 2003, 425 - Ansul/Ajax, Rn. 41).

  • BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99

    Eintragungsfähigkeit von Marken; Widerspruch gegen die Markeneintragung "COBRA

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 132/17
    So hat beispielsweise das Bundespatentgericht die Lieferung auch nur einzelner derartiger Sportwagen für eine ernsthafte Benutzung ausreichen lassen (BPatG, Beschluss vom 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99, GRUR 2001, 58 - COBRA).

    So hat beispielsweise das Bundespatentgericht die Lieferung auch nur einzelner derartiger Sportwagen für eine ernsthafte Benutzung ausreichen lassen (BPatG, Beschluss vom 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99, GRUR 2001, 58 - COBRA).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 131/17
    Daraufhin hat der Senat Beweis erhoben aufgrund des Beweisbeschlusses vom 13.04.2021 (Bl. 492 GA i.V.m Bl. 458 f. der Akte I-20 U 132/17) durch Vernehmung von Zeugen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 132/17   

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https://dejure.org/2022,43762
OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 132/17 (https://dejure.org/2022,43762)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2022 - 20 U 132/17 (https://dejure.org/2022,43762)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 20 U 132/17 (https://dejure.org/2022,43762)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.10.2020 - C-720/18

    Ferrari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 132/17
    Der Gerichtshof hat diese Fragen mit Urteil vom 22.10.2020 (EuGH, Urt. vom 22.10.2020, C-720/18, C-721/18, ECLI:EU:C:2020:854; Bl. 374 ff. GA, veröffentlicht in GRUR 2020, 1301) wie folgt beantwortet:.

    Die Benutzung wirkt nur dann rechtserhaltend, wenn die Verwendung der Hauptfunktion, die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, benutzt wird, um für diese Waren oder Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern unter Ausschluss rein symbolischer Verwendungen, die allein der Wahrung der durch die Marke verliehenen Rechte dienen (EuGH, GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax; GRUR 2020, 1301 Rn. 32 - Testarossa).

    Ob die Marke ernsthaft benutzt wird, ist anhand sämtlicher Tatsachen und Umstände zu prüfen, die belegen können, dass sie tatsächlich geschäftlich verwertet wird; dazu gehören insbesondere Verwendungen, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen, die Art dieser Waren oder Dienstleistungen, die Merkmale des Markts sowie der Umfang und die Häufigkeit der Benutzung der Marke (EuGH, GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax; GRUR 2020, 1301 Rn. 33 - Testarossa).

    Das bedeutet, dass die Benutzung einer eingetragenen Marke durch deren Inhaber für Einzelteile der von der Marke erfassten Waren eine "ernsthafte Benutzung" i.S.v. § 26 MarkenG nicht nur für die Einzelteile selbst darstellen kann, sondern auch für die von ihr erfassten Waren (EuGH, GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax; GRUR 2020, 1301 Rn. 34 f. - Testarossa).

    Der EuGH hat für das vorliegende Verfahren bindend aber auch entschieden, dass dann, wenn eine richtlinienkonforme Auslegung nicht möglich ist, bis zur Behebung der Unvereinbarkeit des Abkommens mit dem Unionsrecht das Abkommen nach Art. 351 Abs. 1 AEUV weiter anzuwenden ist (EuGH, GRUR 2020, 1301 Rn. 69 - Testarossa).

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 132/17
    Die Benutzung wirkt nur dann rechtserhaltend, wenn die Verwendung der Hauptfunktion, die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, benutzt wird, um für diese Waren oder Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern unter Ausschluss rein symbolischer Verwendungen, die allein der Wahrung der durch die Marke verliehenen Rechte dienen (EuGH, GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax; GRUR 2020, 1301 Rn. 32 - Testarossa).

    Ob die Marke ernsthaft benutzt wird, ist anhand sämtlicher Tatsachen und Umstände zu prüfen, die belegen können, dass sie tatsächlich geschäftlich verwertet wird; dazu gehören insbesondere Verwendungen, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen, die Art dieser Waren oder Dienstleistungen, die Merkmale des Markts sowie der Umfang und die Häufigkeit der Benutzung der Marke (EuGH, GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax; GRUR 2020, 1301 Rn. 33 - Testarossa).

    Das bedeutet, dass die Benutzung einer eingetragenen Marke durch deren Inhaber für Einzelteile der von der Marke erfassten Waren eine "ernsthafte Benutzung" i.S.v. § 26 MarkenG nicht nur für die Einzelteile selbst darstellen kann, sondern auch für die von ihr erfassten Waren (EuGH, GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax; GRUR 2020, 1301 Rn. 34 f. - Testarossa).

  • BGH, 14.01.2021 - I ZR 40/20

    STELLA - Markenverfall, Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 132/17
    Teilweise sind die bis zum 13.1.2019 geltenden Vorschriften weiter anzuwenden, teilweise sind die Änderungen für den Streitfall ohne Bedeutung oder hat sich die Vorschrift nicht maßgeblich geändert (vgl. BGH, GRUR 2021, 736, Rn. 8 - STELLA).

    Ist der Löschungsklage (jetzt: Klage auf Erklärung des Verfalls) - wie hier - ein Antrag an das DPMA nach § 53 MarkenG aF/nF vorausgegangen, so ist in entsprechender Anwendung von § 52 Abs. 1 Fall 1 MarkenG nF/§ 52 Abs. 1 S. 1 MarkenG aF der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags beim DPMA maßgeblich, sofern die Löschungsklage entsprechend dem in § 49 Abs. 1 S. 4 MarkenG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Unterrichtung des Antragstellers über den Widerspruch des Markeninhabers (§ 53 Abs. 4 MarkenG aF, jetzt § 53 Abs. 5 S. 3 MarkenG nF) erhoben wurde (BGH, GRUR 2021, 736, Rn. 16 - STELLA).

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02

    OTTO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 132/17
    Eine Löschungsklage wegen Verfalls ist nicht ausgeschlossen, wenn das Zeichen trotz Löschung als Marke wegen anderweitiger Kennzeichenrechte seines Inhabers von keinem Dritten verwendet werden könnte (BGH GRUR 2005, 1047, 1048 - OTTO).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-445/12

    Rivella International / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 132/17
    Zwar hat der EuGH entschieden, es ergebe sich aus Art. 10 Absatz 1 der Markenrichtlinie, dass die Benutzung einer Marke in der Schweiz nicht zum Nachweis einer ernsthaften Benutzung im Inland geeignet ist (EuGH, GRUR Int. 2014, 161 Rn. 49 f. - BASKAYA).
  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 114/97

    PLAYBOY; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Benutzungshandlungen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 132/17
    Schließlich sind nach Art. 5 des Deutsch-Schweizerischen Staatsvertrags vom 13. April 1892 betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz Benutzungshandlungen in der Schweiz als Benutzungshandlungen im Inland zu behandeln (BGH, GRUR 2000, 1035, 1037 - PLAYBOY).
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Rechtsprechung
   KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17   

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https://dejure.org/2018,58465
KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17 (https://dejure.org/2018,58465)
KG, Entscheidung vom 12.11.2018 - 20 U 132/17 (https://dejure.org/2018,58465)
KG, Entscheidung vom 12. November 2018 - 20 U 132/17 (https://dejure.org/2018,58465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 197 Abs 1 Nr 2 BGB vom 02.01.2002, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB vom 02.01.2002, § 213 BGB, § 738 BGB, Art 229 § 6 Abs 1 S 1 BGBEG
    Vertragliche Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft: Verjährung des Abfindungsanspruchs aufgrund eines Auseinandersetzungsvertrags; Erstreckung der Verjährungshemmung einer ersten Klage wegen Ansprüchen aus dem Auseinandersetzungsvertrag auf eine weitere Klage

  • erbrechtsiegen.de

    Verjährung Abfindungsanspruchs einer Erbengemeinschaft aufgrund Auseinandersetzungsvertrags

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17
    Zwar kann der Einrede der Verjährung im Einzelfall der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) entgegenstehen (siehe etwa BGH, NJW 2001, 3543, 3545).

    Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Schuldner den Gläubiger nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, sein Anspruch sei auch ohne Rechtsstreit vollständig zu befriedigen, oder wenn der Schuldner beim Gläubiger den Eindruck erweckt oder aufrechterhält, dessen Ansprüche nur mit sachlichen Argumenten bekämpfen zu wollen (BGH, NJW 2001, 3543, 3545).

  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 180/14

    Pferdekaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei

    Auszug aus KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17
    Soweit in dem genannten Rechtsstreit die Feststellung begehrt wurde, dass der Erblasser zu 25% Mitglied der Erbengemeinschaft ist, ging es schon um keinen Anspruch, also das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (vgl. § 194 I BGB), sondern um die Frage, ob ein Rechtsverhältnis fortbesteht (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 2015, 2106 Rn. 33).

    Die für einen geltend gemachten Anspruch bewirkten verjährungshemmenden oder den Neubeginn der Verjährung auslösenden Maßnahmen sollen sich ausweislich der Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 14/6040, 121) zudem nur auf Ansprüche erstrecken, in denen das Gesetz einem Gläubiger von vornherein mehrere, zwar auf das gleiche Interesse gerichtete, aber inhaltlich verschiedene Ansprüche zur Wahl stellt (elektive Konkurrenz) oder es ihm zumindest in Verfolgung des gleichen wirtschaftlichen Interesses ermöglicht, von einem Anspruch zum anderen überzugehen (alternative Konkurrenz) (BGH a.a.O. Rn. 19; NJW 2015, 2106 Rn. 26).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17
    Ist die Rechtslage dagegen unübersichtlich oder zweifelhaft, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, kann der kenntnisabhängige Verjährungsbeginn wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein (BGH, NJW 2014, 3713 Rn. 35; NJW 1999, 2041, 2042; std. Rspr.).

    Unübersichtlich oder zweifelhaft ist die Rechtslage dann, wenn ein ernsthafter Meinungsstreit in Rechtsprechung und Literatur besteht (BGH, NJW 2011, 1278 Rn.11) oder wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegensteht (BGH, NJW 2016, 632 Rn. 34; NJW 2014, 3713 Rn. 35).

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 7/05

    Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer

    Auszug aus KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17
    bb) Eine unzulässige Rechtsausübung kann allerdings auch gegeben sein, wenn der Schuldner den Gläubiger jenseits der genannten Fälle von einer rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten hat (BGH, NJW 2008, 2779 Rn. 31).
  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 99/16

    Hemmung der Verjährung: Beruhen zweier Ansprüche auf "demselben Grund"

    Auszug aus KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17
    (3) Zu berücksichtigen ist zudem Folgendes: Der Gesetzgeber hat, wie der BGH betont (siehe etwa NJW 2018, 387 Rn. 20), nicht beabsichtigt, die Erstreckungswirkung des § 213 BGB ins Uferlose auszudehnen.
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 99/05

    Beweiswirkung des Tatbestandes bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17
    Obwohl sich diese Ausführungen in den Entscheidungsgründen finden, handelt es sich um eine tatbestandliche Feststellung, die grundsätzlich an der Regel des § 314 S. 1 ZPO teilhat, wonach der Tatbestand des Urteils Beweis für das mündliche Parteivorbringen liefert (vgl. etwa BGH, NJW-RR 2008, 1566 Rn. 15; BAG, NJW 2004, 1061, 1062).
  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von

    Auszug aus KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17
    d) Hinsichtlich der weiteren Stufenklage macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache in analoger Anwendung des § 538 II 1 Nr. 4 ZPO an das Landgericht zurückzuverweisen (BGH, NJW 2006, 2626 Rn. 14f.; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 538 Rn. 48).
  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 101/14

    Schadensersatzprozess des Kapitalanlegers nach treuhandvermittelter

    Auszug aus KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17
    Die Beweiskraft des Tatbestands entfällt allerdings, soweit Feststellungen Unklarheiten enthalten, Lücken aufweisen oder widersprüchlich sind (BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 101/14 - BeckRS 2016, 02992 Rn. 49; BAG a.a.O.; std. Rspr.).
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

    Auszug aus KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17
    § 213 BGB erstreckt die Wirkung einer Verjährungshemmung, setzt also voraus, dass hinsichtlich des "Ausgangsanspruchs" überhaupt Verjährung eintreten kann (vgl. etwa BAG, NJW 2014, 717 Rn. 30; Schmidt-Räntsch in: Erman, BGB, 15. Aufl., § 213 Rn. 1).
  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86

    Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer

    Auszug aus KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.03.2022 - 20 U 132/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,48703
OLG Düsseldorf, 14.03.2022 - 20 U 132/17 (https://dejure.org/2022,48703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.2022 - 20 U 132/17 (https://dejure.org/2022,48703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 2022 - 20 U 132/17 (https://dejure.org/2022,48703)
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